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Umzugskosten von der Steuer absetzen

Meistens lassen sich die Kosten für einen Umzug bei der Steuer geltend machen. Ein beruflich veranlasster Umzug läuft über die Werbungskosten, ein privater über die haushaltsnahe Dienstleistung. Beide Varianten setzen eine ordentliche Rechnung voraus, die Sie per Überweisung begleichen. Hier erfahren Sie, welcher Weg zu Ihnen passt und welche Angaben die Rechnung enthalten sollte.

Beruflich oder privat: der entscheidende Unterschied

Auf welchem Weg Sie Umzugskosten geltend machen, entscheidet in erster Linie der Grund für den Umzug. Genau diese Frage sollten Sie daher als Erstes beantworten.

Beruflicher Umzug

Steht hinter dem Umzug ein neuer Job, eine Versetzung oder ein klar verkürzter Arbeitsweg, zählen die Kosten zu den Werbungskosten. Zusätzlich zu den Speditionskosten fängt eine Umzugskostenpauschale oft viele Nebenkosten auf; deren aktuelle Höhe erfahren Sie beim Finanzamt.

Privater Umzug

War der Umzug privat, akzeptiert das Finanzamt die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten der Umzugsfirma normalerweise als haushaltsnahe Dienstleistung nach dem einschlägigen Steuerparagrafen. Ein anteiliger Betrag kommt Ihnen direkt bei der Steuerschuld zugute.

Das gehört auf die Rechnung

Egal ob beruflich oder privat: Fehlen ordentliche Belege, geht das Finanzamt nicht mit. Behalten Sie deshalb diese Punkte im Blick:

  • Von der Umzugsfirma eine korrekte Rechnung, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
  • Bei einem privaten Umzug sollten Arbeits- und Fahrtkosten getrennt ausgewiesen sein, denn nur dieser Anteil zählt als haushaltsnahe Dienstleistung.
  • Zahlung per Überweisung, nicht bar. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen bleibt eine Barzahlung meist unberücksichtigt.
  • Aufbewahrung von Rechnung und Kontoauszug als Nachweis.

Sie erhalten von uns eine dazu passende Rechnung, auf der die maßgeblichen Posten klar zu erkennen sind. Damit liegt für die Steuererklärung alles Nötige bereit.

Festpreis mit ordentlicher Rechnung

Sie ziehen bei uns zum Festpreis um und erhalten obendrein eine nachvollziehbare Rechnung. Zur Orientierung: Ein Umzug mit zwei Mann und LKW startet bei 255 €, mit drei Mann bei 405 €, mit vier Mann bei 710 €. Für einen Umzug innerhalb Berlins beginnt der Preis je nach Wohnungsgröße bei einem Zimmer bei 480 €. Fest steht der genaue Festpreis nach einer kostenlosen Besichtigung; sämtliche Zahlen stehen in der Preisübersicht. Woraus sich die Kosten ergeben, lesen Sie unter Was kostet ein Umzug.

Egal ob umfangreicher Privatumzug oder kleiner Kleinumzug: Für Ihre Steuererklärung liegt die passende Rechnung bereit. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, lohnt sich ein Blick auf die Seite Hartz 4 Umzug.

Häufige Fragen zum Steuerabzug

Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

In der Regel ja. Ist der Umzug beruflich bedingt, buchen Sie die Kosten als Werbungskosten. War der Umzug privat, machen Sie den Arbeitslohn der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung geltend. Für beide Wege gilt: Es muss eine korrekte Rechnung vorliegen, die Sie überweisen. Wie es konkret bei Ihnen aussieht, besprechen Sie am sinnvollsten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Was zählt als beruflich veranlasster Umzug?

Dazu gehören etwa eine neue Stelle, eine Versetzung oder ein spürbar verkürzter Arbeitsweg. Auch wer aus beruflichen Gründen zum ersten Mal überhaupt umzieht, hat gute Chancen auf Anerkennung. Liegt ein beruflicher Anlass vor, decken sich neben den Speditionskosten häufig noch weitere Posten über eine Umzugskostenpauschale ab. Den derzeit gültigen Betrag dieser Pauschale erfragen Sie beim Finanzamt oder Steuerberater.

Wie funktioniert der Abzug beim privaten Umzug?

Beim privaten Umzug akzeptiert das Finanzamt üblicherweise die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistung; ein anteiliger Rechnungsbetrag mindert dann unmittelbar Ihre Steuer. Reine Materialkosten zählen dabei meist nicht. Entscheidend sind zwei Dinge: eine Rechnung, auf der der Arbeitslohn ausgewiesen ist, und die Bezahlung per Überweisung.

Bekomme ich von Ihnen eine passende Rechnung?

Ja. Von uns bekommen Sie eine saubere Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und, sofern es passt, separat aufgelisteten Arbeits- und Materialkosten. So haben Sie sämtliche Angaben in der Hand, auf die das Finanzamt Wert legt. Fragen Sie einfach unter 030 754367321 nach.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Was sich in Ihrer Situation absetzen lässt, besprechen Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Umzug zum Festpreis anfragen

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