Hartz 4 Umzug: Wann das Jobcenter die Kosten trägt
Beziehen Sie Bürgergeld (früher Hartz 4), lassen sich Umzug und Umzugskosten meist über das Jobcenter finanzieren, sofern der Umzug notwendig ist und die schriftliche Zusicherung vorab vorliegt. Zwei Punkte geben den Ausschlag: ein anerkannter Grund sowie die Genehmigung, noch bevor Sie den ersten Karton packen. Diese Seite erklärt, worauf es dabei ankommt.
Wann ein Umzug als notwendig gilt
Nicht jeder Wunschumzug wird vom Jobcenter finanziert; geprüft wird zunächst, ob ein triftiger Grund besteht. Häufig als notwendig eingestuft werden:
- Die derzeitige Wohnung ist zu teuer, und das Amt verlangt eine Senkung der Kosten.
- Nach einer Trennung oder Geburt passt die Wohnung nicht mehr, weil sie zu groß oder zu klein wurde.
- Eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Ort macht den Umzug erforderlich.
- Gesundheitliche Gründe machen einen barrierearmen Umzug nötig.
- Die aktuelle Wohnsituation ist unzumutbar geworden.
Ob Ihr Grund akzeptiert wird, klärt Ihr Jobcenter jeweils im Einzelfall. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Sachbearbeitung, ehe Sie einem Vermieter verbindlich zusagen.
Angemessenheit: Miete und Wohnungsgröße
Auch bei einem anerkannten Umzugsgrund schaut das Jobcenter bei der neuen Wohnung noch einmal ganz genau hin. Sie muss angemessen ausfallen, das heißt die örtlichen Höchstgrenzen für Miete und Quadratmeter einhalten. Je nach Stadt fallen diese Werte verschieden aus und hängen davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. Überschreitet die neue Wohnung diese Grenze, wird unter Umständen nur ein Teil der Miete getragen.
Klären Sie deshalb schon vor der Wohnungssuche, welche Richtwerte an Ihrem Wohnort gerade gelten. Damit verhindern Sie, eine Wohnung zu mieten, deren Kosten am Ende nicht vollständig übernommen werden.
Zusicherung immer vor dem Umzug einholen
Das Wichtigste vorweg: Besorgen Sie sich die schriftliche Zusicherung, noch bevor Sie umziehen. Geben Sie den Antrag samt Begründung und meist zwei bis drei Kostenvoranschlägen von Umzugsfirmen ab und warten Sie die Entscheidung ab. Erst mit dem grünen Licht des Jobcenters sind Umzugskosten und zum Teil auch Kaution sowie Genossenschaftsanteile abgesichert.
Wie der Antrag im Detail abläuft und welche Unterlagen Sie dafür brauchen, haben wir für Sie Schritt für Schritt auf der Seite Umzug beim Jobcenter beantragen zusammengestellt.
Kostenvoranschlag fürs Jobcenter
Meist fordert das Amt für den Antrag gleich mehrere schriftliche Angebote. Von uns bekommen Sie einen gratis Kostenvoranschlag zum Festpreis, den Sie unmittelbar einreichen können. Als Anhaltspunkt: Bei uns beginnt ein Umzug mit zwei Mann und LKW bei 255 €, mit drei Mann bei 405 €, und für einen Umzug innerhalb Berlins zahlen Sie je nach Wohnungsgröße bei einem Zimmer ab 480 €. Den exakten Festpreis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung. Sämtliche Beträge stehen in unserer Preisübersicht, und woraus sich die Summe ergibt, lesen Sie unter Was kostet ein Umzug.
Bei kleineren Haushalten genügt vielfach ein Kleinumzug, während wir bei größeren Wohnungen den vollständigen Privatumzug vom Verpacken bis zum Aufbau erledigen. Brauchen Sie lediglich kräftige Hände, stehen bei uns auch reine Umzugshelfer bereit.
Häufige Fragen zum Hartz 4 Umzug
Übernimmt das Jobcenter bei Bürgergeld die Umzugskosten?
Meistens ja, sofern der Umzug notwendig ist und Ihnen die Zusicherung im Vorfeld schriftlich vorliegt. Als notwendige Gründe zählen etwa eine zu teure oder zu große Wohnung, ein Jobwechsel, eine Trennung oder gesundheitliche Anlässe. Fehlt diese Zusicherung, bleiben die Kosten schnell an Ihnen hängen; stellen Sie den Antrag daher stets vor dem Umzug und warten Sie die Rückmeldung ab.
Was bedeutet Angemessenheit der Miete?
Für Miete und Wohnungsgröße gibt jede Kommune Höchstwerte vor, die auf die jeweilige Haushaltsgröße zugeschnitten sind. Bleibt Ihre neue Wohnung in diesem Rahmen, zählt sie als angemessen, und die Unterkunftskosten werden getragen. Fragen Sie am besten schon vor der Vertragsunterschrift bei Ihrem Jobcenter nach, welche Richtwerte in Ihrer Stadt gerade gelten.
Was passiert, wenn ich ohne Zusicherung umziehe?
In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten häufig nicht, und eine höhere Miete wird mitunter nur bis zum bisherigen Betrag akzeptiert. Ausnahmen gibt es bei echten Notlagen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie zunächst die schriftliche Zusicherung besorgen und erst dann den Termin vereinbaren.
Liefern Sie einen Kostenvoranschlag fürs Amt?
Ja, und zwar kostenlos. Im Anschluss an eine kostenlose Besichtigung erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag zum Festpreis, den Sie unmittelbar beim Jobcenter vorlegen können. Fragen Sie einfach unter 030 754367321 an oder nutzen Sie unser Online-Formular.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, legt Ihr Jobcenter fest.
Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern
Gerne stellen wir Ihnen gratis einen schriftlichen Festpreis aus, den Sie beim Jobcenter vorlegen können. Nennen Sie uns kurz das Ziel, um alles Weitere kümmern wir uns.
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