Global24 Umzüge Umzug & Lager in Berlin

Hartz 4 Umzug: in welchen Fällen das Jobcenter zahlt

Beziehen Sie Bürgergeld (früher Hartz 4), lassen sich Umzug und Umzugskosten meist über das Jobcenter finanzieren, sofern der Umzug notwendig ist und die schriftliche Zusicherung vorab vorliegt. Zwei Punkte geben den Ausschlag: ein anerkannter Grund sowie die Genehmigung, noch bevor der erste Karton gepackt wird. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie auf dieser Seite.

In welchen Fällen ein Umzug als notwendig durchgeht

Nicht jeder Wunschumzug wird vom Jobcenter finanziert; geprüft wird zunächst, ob ein triftiger Grund besteht. Häufig als notwendig eingestuft werden:

  • Die derzeitige Wohnung ist zu teuer, und das Amt verlangt eine Senkung der Kosten.
  • Nach einer Trennung oder Geburt passt die Wohnung nicht mehr, weil sie zu groß oder zu klein wurde.
  • Eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Ort macht den Umzug erforderlich.
  • Aus gesundheitlichen Gründen wird eine barrierearme Wohnung gebraucht.
  • Die derzeitige Wohnsituation lässt sich nicht länger zumuten.

Ob man Ihren Grund anerkennt, entscheidet das Jobcenter jeweils im Einzelfall. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Sachbearbeitung, ehe Sie einem Vermieter verbindlich zusagen.

Angemessenheit: Miete und Wohnungsgröße

Auch bei einem anerkannten Umzugsgrund schaut das Jobcenter bei der neuen Wohnung noch einmal ganz genau hin. Sie muss angemessen ausfallen, das heißt die örtlichen Höchstgrenzen für Miete und Quadratmeter einhalten. Je nach Stadt fallen diese Werte verschieden aus und hängen davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. Überschreitet die neue Wohnung diese Grenze, wird unter Umständen nur ein Teil der Miete getragen.

Klären Sie deshalb schon vor der Wohnungssuche, welche Richtwerte an Ihrem Wohnort gerade gelten. Damit verhindern Sie, eine Wohnung zu mieten, deren Kosten am Ende nicht vollständig übernommen werden.

Zusicherung immer vor dem Umzug einholen

Das Wichtigste vorweg: Besorgen Sie sich die schriftliche Zusicherung, noch bevor Sie umziehen. Geben Sie den Antrag samt Begründung und meist zwei bis drei Kostenvoranschlägen von Umzugsfirmen ab und warten Sie die Entscheidung ab. Erst mit dem grünen Licht des Jobcenters sind Umzugskosten und zum Teil auch Kaution sowie Genossenschaftsanteile abgesichert.

Wie der Antrag genau abläuft und welche Unterlagen dafür nötig sind, finden Sie Schritt für Schritt aufbereitet unter Umzug beim Jobcenter beantragen.

Der Kostenvoranschlag für Ihr Jobcenter

Meist fordert das Amt für den Antrag gleich mehrere schriftliche Angebote. Von uns bekommen Sie einen gratis Kostenvoranschlag zum Festpreis, den Sie unmittelbar einreichen können. Als Anhaltspunkt: Bei uns beginnt ein Umzug mit zwei Mann und LKW bei 255 €, mit drei Mann bei 405 €, und für einen Umzug innerhalb Berlins zahlen Sie je nach Wohnungsgröße bei einem Zimmer ab 480 €. Den exakten Festpreis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung. Sämtliche Beträge stehen in unserer Preisübersicht, und woraus sich die Summe ergibt, lesen Sie unter Was kostet ein Umzug.

Bei kleineren Haushalten genügt vielfach ein Kleinumzug, während wir bei größeren Wohnungen den vollständigen Privatumzug vom Verpacken bis zum Aufbau erledigen. Brauchen Sie lediglich kräftige Hände, stehen bei uns auch reine Umzugshelfer bereit.

Hartz 4 Umzug: die wichtigsten Fragen im Überblick

Übernimmt das Jobcenter bei Bürgergeld die Umzugskosten?

Meistens ja, sofern der Umzug notwendig ist und Ihnen die Zusicherung im Vorfeld schriftlich vorliegt. Als anerkannte Gründe gelten unter anderem eine Wohnung, die zu teuer oder zu groß ist, ferner ein Stellenwechsel, eine Trennung oder gesundheitliche Anlässe. Fehlt diese Zusicherung, bleiben die Kosten schnell an Ihnen hängen; stellen Sie den Antrag daher stets vor dem Umzug und warten Sie die Rückmeldung ab.

Was bedeutet Angemessenheit der Miete?

Für Miete und Wohnungsgröße gibt jede Kommune Höchstwerte vor, die auf die jeweilige Haushaltsgröße zugeschnitten sind. Bleibt Ihre neue Wohnung in diesem Rahmen, zählt sie als angemessen, und die Unterkunftskosten werden getragen. Fragen Sie am besten schon vor der Vertragsunterschrift bei Ihrem Jobcenter nach, welche Richtwerte in Ihrer Stadt gerade gelten.

Was passiert, wenn ich ohne Zusicherung umziehe?

In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten häufig nicht, und eine höhere Miete wird mitunter nur bis zum bisherigen Betrag akzeptiert. Ausnahmen gibt es bei echten Notlagen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie zunächst die schriftliche Zusicherung besorgen und erst dann den Termin vereinbaren.

Stellen Sie einen Kostenvoranschlag für die Behörde aus?

Ja, kostenfrei. Sobald wir kostenlos besichtigt haben, bekommen Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag zum Festpreis, der direkt beim Jobcenter eingereicht werden kann. Rufen Sie dazu einfach unter 030 754367321 an oder füllen Sie unser Formular im Netz aus.

Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite sind als allgemeine Orientierung gedacht und stellen keine Rechtsberatung dar. Was für Ihren persönlichen Fall gilt, entscheidet allein Ihr Jobcenter.

Kostenvoranschlag fürs Amt anfordern

Einen schriftlichen Festpreis fürs Jobcenter stellen wir Ihnen gern kostenfrei aus. Sagen Sie uns kurz, wohin es gehen soll, alles Weitere übernehmen wir.

Büro Mo bis Fr 8-17 Uhr · Anfragen rund um die Uhr online · [email protected]