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Umzug beim Jobcenter beantragen: so gehen Sie vor

Damit das Jobcenter Ihren Umzug bezahlt, stellen Sie vorab einen Antrag auf Zusicherung, legen die Notwendigkeit dar und reichen meist zwei bis drei Kostenvoranschläge ein. Den Termin sollten Sie erst dann festlegen, wenn die schriftliche Zusicherung tatsächlich vorliegt. Auf dieser Seite bekommen Sie die einzelnen Schritte und alle Unterlagen, die Sie dazu benötigen.

Fünf Schritte bis zur Zusicherung

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    Grund klären: Notieren Sie, weshalb der Umzug nötig ist, zum Beispiel niedrigere Kosten, ein Jobwechsel, eine Trennung oder gesundheitliche Gründe. Ein nachvollziehbarer Grund bildet die Grundlage der Zusicherung.

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    Angemessenheit prüfen: Fragen Sie nach, welche örtlichen Grenzwerte für Miete und Wohnfläche gelten, und suchen Sie eine Wohnung, die sich darin bewegt.

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    Kostenvoranschläge einholen: Üblich sind zwei bis drei schriftliche Angebote von Umzugsfirmen. Eines davon stellen wir Ihnen kostenfrei aus.

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    Antrag stellen: Geben Sie den Antrag auf Zusicherung samt Begründung und Angeboten ab, und zwar bevor der Umzug läuft. Fragen Sie nach, welches Formular Ihr Jobcenter hierfür verlangt.

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    Bescheid abwarten: Legen Sie den Umzugstermin fest und beauftragen Sie die Firma erst, sobald die schriftliche Zusicherung vorliegt.

Diese Papiere legen Sie sich am besten zurecht

  • Antrag auf Zusicherung der Umzugskosten, wahlweise formlos oder über das amtliche Formular.
  • Eine Begründung, aus der die Notwendigkeit des Umzugs hervorgeht.
  • Eckdaten der neuen Wohnung: Miethöhe, Nebenkosten und Quadratmeterzahl.
  • Meist zwei bis drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen.
  • Falls zutreffend: einen Antrag für Kaution und Genossenschaftsanteile, die üblicherweise als Darlehen laufen.

Welche Bedingungen an eine Kostenübernahme geknüpft sind und in welchen Fällen ein Umzug als notwendig durchgeht, lesen Sie ausführlich unter Hartz 4 Umzug.

Unser Kostenvoranschlag, fertig für die Behörde

Weil wir die Anforderungen der Jobcenter kennen, bekommen Sie von uns einen sauberen, kostenlosen Kostenvoranschlag, den Sie unverändert einreichen können. Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen: Mit zwei Mann und LKW geht es bei 255 € los, mit drei Mann bei 405 €, mit vier Mann bei 710 €. Ein Umzug innerhalb Berlins beginnt je nach Umfang bei einem Zimmer ab 480 €. Den exakten Festpreis nennen wir Ihnen nach einer kostenlosen Besichtigung. Alle Einzelheiten dazu stehen in der Preisübersicht sowie unter Was kostet ein Umzug.

Abhängig von der Bewilligung erledigen wir den gesamten Privatumzug, auch einen kleinen Kleinumzug, schicken auf Wunsch reine Umzugshelfer oder bringen LKW mit Personal, falls Sie allein Transport und Muskelkraft benötigen.

Fragen und Antworten rund um die Antragstellung

Wie läuft die Antragstellung für den Umzug beim Jobcenter ab?

Noch vor dem Umzug reichen Sie einen Antrag auf Zusicherung ein, entweder formlos oder auf dem passenden Vordruck, schildern den Grund für den Umzug und fügen üblicherweise zwei bis drei Kostenvoranschläge hinzu. Das Jobcenter schaut dann, ob der Umzug notwendig und angemessen ist, und händigt Ihnen bei positivem Bescheid die Zusicherung schriftlich aus. Den Umzugstermin sollten Sie wirklich erst danach fixieren.

Wie viele Kostenvoranschläge muss ich vorlegen?

Um die preiswerteste angemessene Variante zu ermitteln, verlangen die meisten Jobcenter zwei oder drei schriftliche Angebote von Umzugsfirmen. Wie viele es in Ihrem Fall sein müssen, sagt Ihnen die zuständige Sachbearbeitung. Einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag bekommen Sie dafür kostenlos von uns.

Werden auch Kaution und Genossenschaftsanteile übernommen?

Meistens schon, üblicherweise als Darlehen, das Sie danach in kleinen Raten abtragen. Reichen Sie den Antrag für Kaution oder Genossenschaftsanteile am sinnvollsten zusammen mit der Zusicherung für den Umzug ein, so gerät nichts in Vergessenheit. Wie das im Detail läuft, klären Sie am besten direkt mit Ihrem Jobcenter.

Und wenn ich mir die Umzugshelfer selbst besorgen soll?

Anfangs genehmigen manche Jobcenter lediglich eine Pauschale, damit Sie sich mit privaten Helfern selbst helfen. Geht das nicht auf, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil sich niemand findet, lässt sich die Kostenübernahme für eine Firma gut begründen. Den passenden Kostenvoranschlag stellen wir Ihnen aus, wahlweise für den kompletten Umzug oder ausschließlich für Helfer.

Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung, eine Rechtsberatung ersetzen sie nicht. Verbindlich Auskunft erteilt allein Ihr Jobcenter.

Jetzt Kostenvoranschlag anfordern

Teilen Sie uns kurz mit, wo der Umzug startet, wohin er geht und wie viele Quadratmeter zu bewegen sind. Von uns erhalten Sie gratis einen schriftlichen Festpreis, den Sie direkt beim Jobcenter vorlegen können.

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