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Wohnsitz ummelden nach dem Umzug

Ab dem Einzug haben Sie 14 Tage Zeit, den neuen Wohnsitz beim Bürgeramt anzumelden. Dazu benötigen Sie Ihren Ausweis, das Anmeldeformular sowie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. In Berlin geht das über einen Termin in einem der Bürgerämter. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt das Vorgehen und liefern eine Checkliste aller weiteren Stellen, die Ihre neue Adresse erfahren sollten.

Zwei Wochen Zeit: die gesetzliche Meldefrist

Zwei Wochen räumt Ihnen das Bundesmeldegesetz nach dem Einzug für die Ummeldung ein. Entscheidend ist der Tag des tatsächlichen Einzugs und nicht der Start des Mietvertrags. Wer die Frist klar überschreitet, muss schlimmstenfalls ein Bußgeld einkalkulieren, bei geringer Verspätung genügt aber meist eine nachvollziehbare Begründung.

Speziell in Berlin gilt: Die Bürgerämter sind häufig schon Wochen im Voraus komplett belegt. Reservieren Sie Ihren Termin daher idealerweise, bevor der Umzug ansteht. Liegt der Tag der Terminbuchung noch innerhalb der Frist, sind Sie abgesichert, selbst wenn der Termin selbst etwas später stattfindet.

Berliner Bürgeramt: wo die Ummeldung läuft

In Berlin dürfen Sie jedes beliebige Bürgeramt nutzen, der Bezirk spielt keine Rolle. Sie müssen also nicht zum Amt in Ihrem neuen Kiez, sondern können sich stadtweit den nächsten freien Termin schnappen. Der Ablauf der Ummeldung sieht so aus:

  1. Termin online im Berliner Terminvergabe-Portal reservieren oder telefonisch erfragen.
  2. Das Formular für die Wohnungsanmeldung im Voraus laden und ausfüllen.
  3. Die Bestätigung des Wohnungsgebers bei Vermieter oder Hausverwaltung einholen.
  4. Zum Termin selbst alle Unterlagen und Ausweise mitbringen.
  5. Das Amt hinterlegt vor Ort Ihre neue Adresse und klebt einen Aufkleber mit der Anschrift auf den Ausweis.

Der Termin an sich ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Danach ist Ihr Hauptwohnsitz offiziell auf die neue Adresse gemeldet.

Diese Nachweise gehören ins Gepäck

  • Personalausweis oder Reisepass für jede Person, die mit umzieht
  • Ausgefülltes Anmeldeformular für die Anmeldung der Wohnung
  • Wohnungsgeberbestätigung, die Wohnungsgeber, Anschrift, Einzugsdatum und die Namen der Einziehenden aufführt
  • für Kinder die Geburtsurkunde, wobei ein Elternteil die Anmeldung übernimmt
  • bei Verheirateten bei Bedarf die Heiratsurkunde, damit die Daten aktualisiert werden

In der Praxis klemmt es am häufigsten genau bei der Wohnungsgeberbestätigung. Bitten Sie Ihren Vermieter deshalb rechtzeitig darum, damit sie zum Termin griffbereit ist. Fehlt dieses Dokument, lässt sich die Ummeldung nicht zu Ende bringen.

Checkliste: Wen Sie außerdem informieren sollten

Mit dem Termin beim Bürgeramt allein ist es nicht getan. Arbeiten Sie nach dem Umzug die folgenden Punkte ab, damit Post, Verträge und Ämter Ihre neue Adresse kennen:

Fahrzeug und Führerschein

Die Zulassungsstelle trägt Ihre neue Anschrift in den Fahrzeugschein ein. Bleiben Sie im Stadtgebiet, behalten Sie Ihr Kennzeichen.

Bank und Versicherungen

Girokonto, Kreditkarte sowie Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung über die geänderte Anschrift in Kenntnis setzen.

Arbeitgeber und Finanzamt

Die Personalabteilung und bei Bedarf auch das Finanzamt über den Umzug informieren, damit Lohnabrechnung und Post korrekt ankommen.

Verträge und Abos

Verträge für Strom, Internet, Mobilfunk, Streamingdienste und Vereine auf die neue Adresse umstellen. Für die Zwischenzeit hilft ein Nachsendeauftrag der Post.

Zuerst der Umzug, danach das Bürgeramt

Die Ummeldung erledigen Sie ganz zum Schluss, vorher steht der Umzug selbst an. Je glatter dieser über die Bühne geht, desto gelassener gehen Sie danach die Behördengänge an. Auf dem Weg in Ihr neues Berliner Zuhause übernehmen wir das Tragen, die Fahrt sowie Ab- und Aufbau zum Festpreis, damit Ihr Kopf frei bleibt für die Formalitäten.

Ob großer Privatumzug oder nur wenige Möbelstücke: Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben über die Online-Anfrage und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. So bleibt Ihnen genug Luft für Bürgeramt und Behördenpost.

Ummeldung: die häufigsten Fragen

Bis wann muss ich meinen Wohnsitz nach dem Umzug ummelden?

Nach dem Einzug bleiben Ihnen bundesweit 14 Tage, um die Ummeldung zu erledigen. Wird diese Frist versäumt, ist rein rechtlich ein Bußgeld möglich. Gerechnet wird dabei ab dem Tag, an dem Sie real in die neue Wohnung eingezogen sind, und nicht ab dem Vertragsbeginn. Zeichnet sich ab, dass die Zeit eng wird, sichern Sie sich Ihren Termin beim Bürgeramt lieber früh.

Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?

Mitzubringen sind Ihr Personalausweis oder Reisepass, das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Kommen mehrere Personen mit, gehören die Ausweise aller Beteiligten dazu. Bei Kindern reicht meist die Geburtsurkunde aus; angemeldet werden sie durch Mutter oder Vater.

Wofür steht die Wohnungsgeberbestätigung?

Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Nachweis von Vermieter oder Hausverwaltung darüber, dass Sie tatsächlich eingezogen sind. Vorgeschrieben ist sie seit 2015, und aufgeführt sein müssen der Name des Wohnungsgebers, die Anschrift, das Datum des Einzugs sowie die Namen aller einziehenden Personen. Fehlt dieser Nachweis, kann das Bürgeramt die Ummeldung nicht vornehmen.

Kostet die Ummeldung etwas?

Für die reine An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes zahlen Sie nichts. Kosten entstehen erst später, etwa wenn Sie Ihren Fahrzeugschein anpassen lassen. Zum Umzug selbst gibt Ihnen unser Büro werktags unter 030 754367321 Auskunft; die Ummeldung nehmen Sie anschließend in Ruhe beim Bürgeramt vor.

Erst der Transport, dann der Papierkram

Melden Sie in aller Ruhe Ihre neue Anschrift bei den Behörden an, das Tragen und Fahren erledigen wir. Fordern Sie dafür einfach Ihr kostenloses Angebot an; über das Formular gehen zusätzlich 75 € Rabatt an Sie.

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